Neue Flutwelle von Altkleidercontainern?

Verwaltungsgericht kritisiert Entfernung von Containern

Die Verwaltung hat die Allgemeinverfügung, mit der die „illegale“ Altkleidersammlung in Köln beendet werden sollte, für gegenstandslos erklärt und zugesichert, den Klägern bereits eingezogene Altkleidercontainer wieder herauszugeben. Das Verwaltungsgericht hatte erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Verfügung geäußert.
Die CDU-Fraktion wird am 27. März im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe nach den Konsequenzen fragen. Sie befürchtet negative Auswirkungen sowohl auf den erwarteten Gewinn durch die kommunale Altkleidersammlung – mindestens 370.000 Euro jährlich und eine entsprechenden Senkung der Abfallgebühren – als auch auf das Stadtbild.

Niklas Kienitz, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erinnert an das primäre Ziel der kommunalen Altkleidersammlung: „Illegal aufgestellte Altkleidercontainer und die Dreckecken in deren Umfeld sollten endlich aus dem Stadtbild verschwinden. Nun müssen wir leider befürchten, dass wieder zunehmend private Kleidercontainer aufgestellt werden.“

Bürgermeister Hans-Werner Bartsch, Mitglied im Betriebsausschuss AWB, sorgt sich auch um die karitativen Einrichtungen in Köln. „Das Modell der kommunalen Altkleidersammlung sah vor, dass auf den AWB-Containern Hinweise auf die Sammlungen der Wohlfahrtsverbände angebracht werden. Zudem sollten sie am Gewinn beteiligt werden. Nun stellt sich aber die Frage, wie das angesichts der neuen Entwicklung gehandhabt wird. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sich die karitativen Einrichtungen künftig nicht einer ‚doppelten Konkurrenz‘ durch städtische sowie privat-gewerbliche Sammlungen gegenüber sehen?“

Pressemitteilung CDU Ratsfraktion

Hinweis:

Auch in Zündorf haben wir dieses Problem, siehe einen Artikel aus dem KSTA vom 05.03.2014